Kur- und Ortstaxen

Die Gemeinde Zurzach erhebt eine gesetzlich verankerte Kur- und Ortstaxe (vormals Kurtaxe), die von allen Gästen, die in der Gemeinde Zurzach übernachten, zu entrichten ist. Diese Einnahmen dienen der Finanzierung touristischer Einrichtungen und Veranstaltungen.

Mit den Kur- und Ortstaxen werden unter anderem folgende Dienstleistungen finanziert:

  • Eine umfassende Information der Gäste mittels Drucksachen und vor allem persönlich am Schalter und am Telefon
  • Die Pflege von Grünanlagen, Blumen und Winterschmuck
  • Die Organisation oder Unterstützung diverser kultureller, musikalischer und sportlicher Veranstaltungen im Rahmen des Gästeprogramms (s. Veranstaltungskalender)
  • Der Beitrag an den Zurzi-Bus, der es Ihnen erlaubt, mit Ihrer Gästekarte den Linienbus gratis zu befahren

Kur- und Ortstaxen Zurzach | CHF 3.–

  • Alle Preise pro Person und Nacht
  • Zu bezahlen ab 16 Jahren
  • Änderungen vorbehalten

Kur- und Ortstaxenreglement

Website Gemeinde Zurzach